Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.497 Anfragen

Kündigung eines Schwerbehinderten im Kirchendienst nach Kirchenaustritt?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Schwerbehindertengesetz (jetzt SGB IX) gilt auch für die Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers durch eine kirchliche Einrichtung.

Die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts ermöglicht den Kirchen, in den Schranken des für alle geltenden Gesetzes den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis zu regeln und die spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer verbindlich zu machen. Hierzu gehört auch, ob und wie bei den im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeitern eine „Abstufung“ der Loyalitätspflichten eingreifen soll.

Fordert ein kirchliches Krankenhaus die Zugehörigkeit seiner (leitenden) Mitarbeiter zu einer christlichen Glaubensgemeinschaft und sieht es in dem Austritt aus der Kirche eine Verletzung der Loyalitätspflicht, die zur Kündigung berechtigt, so ist dies vom kirchlichen Selbstbestimmungsrecht umfasst.

Die Hauptfürsorgestelle (jetzt Integrationsamt) hat die Entscheidung des kirchlichen Arbeitgebers - jedenfalls soweit es leitende Mitarbeiter betrifft - zu respektieren, dass ein Kirchenaustritt als Loyalitätsverstoß zur Kündigung berechtigt, und darf deshalb die Zustimmung zur verhaltensbedingten Kündigung nicht mit der Begründung versagen, die Loyalitätsverletzung wiege nicht besonders schwer. Verfügt die kirchliche Einrichtung über keine Beschäftigungsalternative außerhalb des Bereichs, in dem sie die besondere Loyalitätspflicht einfordert, so hat die Hauptfürsorgestelle die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen.


VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - Az: 9 S 1077/02

ECLI:DE:VGHBW:2003:0526.9S1077.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld