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Schulpflicht - auch per Zwang!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Glaubensüberzeugungen berechtigen Eltern nicht, ihre Kinder vom Unterricht in staatlichen oder privaten Schulen fernzuhalten und diese stattdessen zu Hause zu unterrichten. Es besteht ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten daher zu integrieren.

Bei Unbeschulbarkeit der Kinder kann eine Ausnahme von der Schulpflicht vorliegen.


VG Hamburg, 27.02.2006 - Az: 15 E 340/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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