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Schulpflicht - auch per Zwang!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Glaubensüberzeugungen berechtigen Eltern nicht, ihre Kinder vom Unterricht in staatlichen oder privaten Schulen fernzuhalten und diese stattdessen zu Hause zu unterrichten. Es besteht ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten daher zu integrieren.

Bei Unbeschulbarkeit der Kinder kann eine Ausnahme von der Schulpflicht vorliegen.


VG Hamburg, 27.02.2006 - Az: 15 E 340/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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