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Morddrohung gegen den Chef rechtfertigt die fristlose Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Morddrohung rechtfertigt eine fristlose Entlassung. Eine Kündigung ist sogar dann rechtmäßig, wenn der Betroffene auf eine jahrzehntelange Betriebszugehörigkeit zurückblickt und aus Altersgründen kaum eine neue Stelle finden wird.

Vorliegend wurde daher eine Kündigungsschutzklage eines 58-jährigen Arbeitnehmers abgewiesen, der bei der US-Armee beschäftigt war.

Der Kläger hatte im Streit seinen farbigen Vorgesetzten bedroht, ihn als „Nigger“ tituliert und geäußert „Ich schlitze dir deine Kehle auf“.

Die daraufhin erfolgte fristlose Kündigung war berechtigt, eine Weiterbeschäftigung war nach Ansicht des Gerichts nicht zumutbar. Die Bezeichnung „Nigger“ für einen farbigen Amerikaner sei darüber hinaus eine der schwersten und diskriminierendsten Beleidigungen.


LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2002 - Az: 10 Sa 1111/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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