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Verfallsklausel - Pauschaler Hinweis ausreichend?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein pauschaler Hinweis auf tarifvertragliche Verfallsklauseln ist ausreichend. Es ist nicht notwendig, die Klausel im Arbeitsvertrag wörtlich zu wiederholen. Der rbeitnehmer muss sich über seine Tarifrechte informieren und diese rechtzeitig geltend machen.
Im zu entscheidenden Fall wurde eine Klage auf Lohnachzahlung abgewiesen, da laut Verfallsklausel Lohnansprüche binnen 6 Monaten geltend gemacht werden müssen.


LAG Rheinland-Pfalz - Az: 9 Sa 1037/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Natalie Reil, Landshut