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„Müll“ gestohlen - außerordentliche Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jedes Vermögensdelikt eines Arbeitnehmers ist ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung. Es ist vielmehr notwendig, daß nach umfassender Interessensabwägung das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwiegt.

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BAG, 16.12.2004 - Az: 2 ABR 7/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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