Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Nutzt ein
Arbeitnehmer ein Dienst-Handy übermäßig für private Zwecke, so kann dies die
Kündigung ohne vorherige
Abmahnung rechtfertigen.
Dies gilt auch dann, wenn die private Nutzung nicht ausdrücklich untersagt wurde.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitnehmer sein Dienst-Handy fast ausschließlich privat genutzt und in 4 Monaten Kosten von gut 1.700 € verursacht.
Der Arbeitgeber kündigte dem Außendienstmitarbeiter daraufhin.
Nach Ansicht des Gerichts ist es selbstverständlich, dass ein Dienst-Handy nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt privat genutzt werden darf. Hierzu ist kein ausdrückliches Verbot der privaten Nutzung notwendig.
Eine monatliche Telefonrechnung von mehr als 300 € muss nicht vom Arbeitgeber gebilligt werden - hiermit kann der Arbeitnehmer auch nicht rechnen, so dass eine vorherige Abmahnung entbehrlich ist.