Dies gilt auch dann, wenn die private Nutzung nicht ausdrücklich untersagt wurde.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitnehmer sein Dienst-Handy fast ausschließlich privat genutzt und in 4 Monaten Kosten von gut 1.700 € verursacht.
Der Arbeitgeber kündigte dem Außendienstmitarbeiter daraufhin.
Nach Ansicht des Gerichts ist es selbstverständlich, dass ein Dienst-Handy nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt privat genutzt werden darf. Hierzu ist kein ausdrückliches Verbot der privaten Nutzung notwendig.
Eine monatliche Telefonrechnung von mehr als 300 € muss nicht vom Arbeitgeber gebilligt werden - hiermit kann der Arbeitnehmer auch nicht rechnen, so dass eine vorherige Abmahnung entbehrlich ist.
LAG Hessen, 25.11.2004 - Az: 5 Sa 1299/04
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