Ein Arbeitnehmer, der nicht arbeiten will, hat bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Vergütung. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall setzt voraus, dass der Arbeitnehmer allein wegen seiner Erkrankung keine Arbeitsleistung erbringt. Arbeitsunwilligkeit liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn der Arbeitnehmer das Ansinnen des Arbeitgebers, den Vertragspartner zu wechseln, zurückweist.
BAG, 04.12.2002 - Az: 5 AZR 494/01
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