Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 402.836 Anfragen

Zwei Jahre krank: Kündigung?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein kranker Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren nicht wieder gesund, so muß er zumindest in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer Kündigung rechnen, da in solchen Fällen von einer "erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen" auszugehen ist.

Mit der hier gesetzten Frist orientierte sich das Gericht an der gesetzlichen Obergrenze für befristete Aushilfsverträge, die ebenfalls 24 Monate beträgt.

Die Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung muß in drei Stufen geprüft werden. Zuerst kommt es auf eine "negative Prognose" hinsichtlich der Genesung zum Zeitpunkt der Kündigung an.

Die spätere tatsächliche Entwicklung ist unerheblich. Sodann ist zu prüfen, wie stark betriebliche Abläufe beeinträchtigt werden.

Es ist von einer "erheblichen" Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen auszugehen, wenn in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer positiven Gesundheitsprognose gerechnet werden kann.

Abschließend müssen die Belange von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgewogen werden. Eine Kündigung ist zulässig, "wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Belastungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen".

Insbesondere größeren Unternehmen kann es somit zumutbar sein, auch über mehrere Jahre arbeitsunfähige Mitarbeiter zu tragen.


BAG, 29.04.1999 - Az: 2 AZR 431/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant