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Insolvenzgeld nur nach Tariflohn!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Allein der Tariflohn ist für die Berechnung des Insolvenzgeldes maßgeblich – vertraglich vereinbarte untertarifliche Vergütung ist unerheblich, da dies grundsätzlich unzulässig ist, so das Gericht. Auf tarifliche Rechte kann ein Arbeitnehmer
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Birgül D., Mannheim