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Geschäftsführerkündigung und zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Durch Abschluss eines Geschäftsführervertrags wird ein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, wenn ein anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wird nun der Geschäftsführervertrag wirksam gekündigt, so lebt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis nicht wieder auf. Daher kann sich der gekündigte Geschäftsführer hinsichtlich seiner Entlassung nicht auf die strengen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes berufen.


BAG, 05.06.2008 - Az: 2 AZR 754/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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