Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.867 Anfragen

Entschädigung nach dem AGG muss unter Umständen teilweise zurückgezahlt werden!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall stellte ein Arbeitgeber einige Wochen nachdem er einem Stellenbewerber eine Entschädigungszahlung wegen einer Altersdiskriminierung gezahlt hatte fest, dass der Bewerber von mindestens zwei weiteren Unternehmen vergleichbare Entschädigungen verlangt hatte, die ebenfalls "junge" Mitarbeiter/-innen gesucht hatten.

Der betroffene Arbeitgeber erklärte darauf die Anfechtung des Entschädigungsvertrages und verlangte die Rückzahlung der gezahlten Entschädigung i.H.v. 2.200 Euro.

Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen, in dem sich der Bewerber zur Rückzahlung von 500 Euro an den Arbeitgeber verpflichtet. Nach Erhalt dieses Betrages wird der Arbeitgeber die Summe an ein Kinderheim in Krefeld spenden.


ArbG Krefeld, 09.12.2008 - Az: 4 Ca 1686/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg