Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.178 Anfragen

Besetzung einer Professorenstelle an einer kirchlichen Hochschule

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt (Bewerbungsverfahrensanspruch).

Der Bewerbungsverfahrensanspruch besteht allerdings nur solange, wie die Stelle noch nicht besetzt ist. Mit der endgültigen Übertragung der Stelle auf den Mitbewerber geht der Anspruch unter.

Der unterlegene Bewerber kann allenfalls Schadensersatz verlangen. Dies setzt voraus, dass bei ordnungsgemäßer Durchführung des Auswahlverfahrens ihm als Bestgeeignetem die Stelle hätte übertragen werden müssen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger hatte sich erfolglos um die öffentlich ausgeschriebene Stelle eines Professors an einer evangelischen Hochschule beworben.

Diese ist eine staatlich anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts in kirchlicher Trägerschaft. Ihr Personal wird allein aus Landesmitteln finanziert.

Die Stelle wurde mit einer Mitbewerberin besetzt.

Der Kläger verlangte, das Besetzungsverfahren zu wiederholen, hilfsweise, ihm Schadensersatz zu leisten.

Der Senat hat die abweisenden Entscheidungen des Arbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichts bestätigt.

Die von den Vorinstanzen aufgeworfene Frage, ob eine staatlich anerkannte Fachhochschule in kirchlicher Trägerschaft an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG gebunden ist, konnte der Senat offenlassen.

Mit der endgültigen Besetzung der Stelle war das Auswahlverfahren beendet.

Die Arbeitgeberin war nicht verpflichtet, das Verfahren zu wiederholen.

Ein Schadensersatzanspruch bestand nicht, da der Kläger nicht geltend gemacht hat, dass er der bestgeeignete Bewerber gewesen sei.


BAG, 12.10.2010 - Az: 9 AZR 554/09

Quelle: PM des BAG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant