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Einsatz von Rauchmeldeanlagen - Personalrat darf mitbestimmen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Inbetriebnahme von neuen Rauchmeldeanlagen unterliegt der Mitbestimmung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren, soweit bereits Rauchmeldeanlagen in Betrieb genommen worden sind, nachzuholen.


OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2012 - Az: 20 A 632/10.PVL


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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