Sind ein PC nebst Internetanschluss zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben erforderlich, so kann der Betriebsrat dieses auch verlangen. Vorliegend musste der Arbeitgeber die bereitgestellte elektrische Schreibmaschine mit Korrekturband gegen
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LAG Schleswig-Holstein, 08.07.2010 - Az: 1 TaBV 40 a/99
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