Sofern besondere rhetorische Fähigkeiten für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats, insbesondere des Vorsitzenden, erforderlich sind, kann im Einzelfall die Teilnahme an einem Rhetorikseminar erforderlich sein.
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LAG Hamm, 13.03.2009 - Az: 13 TaBV 144/08
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