Für die Betriebsratsarbeit kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines PC mit Zubehör verlangen, wenn der Arbeitgeber selbst beim Umgang mit dem Betriebsrat (teilweise) EDV nutzt. Der Verweis des Arbeitgebers, er erstelle seine
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LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - Az: 3 TaBV 31/09
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