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Bei Sprachwahl für die innerbetriebliche Kommunikation hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich bei der Regelung, welche Sprache zur innerbetrieblichen Kommunikation verwendet werden soll, primär um das Ordnungsverhalten, so dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, wenn der Arbeitgeber Englisch statt Deutsch vorgeben will.


LAG Köln, 09.03.2009 - Az: 5 TaBV 114/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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