Es handelt sich bei der Regelung, welche Sprache zur innerbetrieblichen Kommunikation verwendet werden soll, primär um das Ordnungsverhalten, so dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, wenn der Arbeitgeber Englisch statt Deutsch vorgeben will.
LAG Köln, 09.03.2009 - Az: 5 TaBV 114/08
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