Es liegt eine objektive Pflichtverletzung vor, wenn bei einer Kassiererin eine Differenz von 10 Euro bestand und sonst regelmäßig nur kleinere Differenzen von weniger als einem Euro vorlagen. Diese Pflichtverletzung kann vom Arbeitgeber mit einem in die Personalakte aufgenommenen Schreiben abgemahnt werden.
LAG Berlin - Az: 6 Sa 2490/03
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