Grundsätzlich ist die Anordnung von Mehrarbeit gegenüber Arbeitnehmern mitbestimmungspflichtig, dies gilt nicht nur für den Fall der ausdrücklichen arbeitgeberseitigen
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LAG Hamm, 09.01.2009 - Az: 10 TaBV 99/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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