Zu den erforderlichen Informations- und Kommunikationsmitteln gehört auch ein Zugang zum Internet. Dieses ist eine allgemein genutzte und umfassende Informationsquelle, die der Betriebsrat zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben regelmäßig benötigt. Der Arbeitgeber kann daher einen Internetzugang nicht verwehren, sofern die Einrichtung ohne Weiteres möglich ist und die Nutzung nicht zu besonderen Kosten führt.
LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - Az: 17 TaBV 607/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...