Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.030 Anfragen

Leiharbeitnehmer können nicht so einfach eingestellt werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich dürfen Leiharbeitnehmer erst nach einer betriebsinternen Ausschreibung der entsprechenden Stelle(n) eingestellt werden. Dies ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Der Arbeitgeber darf nicht einfach entscheiden, ob eine Ausschreibung vorgenommen wird oder nicht. Dies widerspricht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.


ArbG Frankfurt/Main, 28.05.2008 - Az: 7 BV 1446/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant