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Betriebsstillegung - Betriebsrat trotzdem bei Kündigungen beteiligen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind trotz vollzogener Betriebsstillegung noch Kündigungen auszusprechen, so ist der Betriebsrat im Rahmen des Restmandats nach § 21 b BetrVG bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG zu beteiligen. Es kommt hier nicht darauf

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LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - Az: 9 Sa 815/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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