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Auch Betriebsrat kann wegen Betrugsversuchs bei Kunden gekündigt werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch Betriebsratsmitglieder müssen nach einem Betrugsversuch bei Kunden mit der fristlosen Kündigung rechnen, da Straftaten zu Lasten von Kunden diese Maßnahme grundsätzlich

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ArbG Frankfurt/Main, 25.04.2007 - Az: 7 BV 190/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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