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Kann ein Arbeitsvertrag widerrufen werden?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Ein Vertrag - und dies gilt auch für Arbeitsverträge - kann grundsätzlich nicht mehr einseitig widerrufen werden, wenn er erst einmal rechtswirksam zu Stande gekommen ist. Da Arbeitsverträge üblicherweise schriftlich abgeschlossen werden, ist dies jedenfalls dann der Fall, wenn die Vertragsurkunde von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben worden ist. Allerdings sind auch mündliche Arbeitsverträge wirksam.
Dies bedeutet, dass der Vertrag entweder durch eine Aufhebungsvereinbarung wieder aufgehoben oder von der Seite, die nicht an ihm fest halten will, gekündigt werden muss. Eine Aufhebungsvereinbarung ist freiwillig und erfordert daher das Einverständnis beider Vertragsparteien.
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Nein, ein rechtswirksam zustande gekommener Arbeitsvertrag kann grundsätzlich nicht einseitig widerrufen werden. Eine Beendigung ist nur durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung oder eine Kündigung möglich.
Ja, sofern die Kündigungsmöglichkeit im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, kann der Vertrag auch zwischen Abschluss und Arbeitsantritt gekündigt werden. Dabei sind die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten.
Eine Anfechtung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn der Vertragsschluss durch arglistige Täuschung oder Drohungen seitens des Vertragspartners erreicht wurde.