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Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Solange der Arbeitsvertrag besteht, kann eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Grund für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung, in schweren Fällen sogar für eine fristlose Kündigung sein. Daneben können sich Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen Vertragsverletzung ergeben.

Verstöße nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen Verletzungen nachvertraglicher Pflichten dar und können ebenfalls zu Schadensersatzansprüche führen.

Während der Dauer der Verletzung eines Wettbewerbsverbots steht dem ehemaligen Arbeitnehmer die vereinbarte Karenzentschädigung nicht zu.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 27.06.2025)
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Andreas Maier , Bad Säckingen