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Gekündigt per WhatsApp? Warum digitale Kündigungen unwirksam sind und was Betroffene tun können

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Ein Ping - und der Job ist weg? Immer wieder versuchen Arbeitgeber, Kündigungen auf dem schnellen Weg per WhatsApp, SMS oder E-Mail auszusprechen. Doch Achtung: Eine solche Kündigung ist in Deutschland rechtlich unwirksam! Arbeitnehmer sollten wissen, welche Rechte sie haben - und wie sie richtig reagieren.

Warum eine Kündigung per WhatsApp unwirksam ist

Laut § 623 BGB muss jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Schriftform erfolgen. Dies soll Rechtssicherheit für die Vertragsparteien und eine Beweiserleichterung im Rechtsstreit bewirken. Das bedeutet:
  • Ein unterschriebenes Originaldokument ist erforderlich.
  • Digitale Nachrichten wie WhatsApp, SMS oder E-Mails erfüllen diese Form nicht.
  • Eine mündliche Kündigung ist ebenfalls nicht rechtswirksam.
Fehlt die Schriftform, ist die Kündigung nichtig. Der Arbeitnehmer kann weiterhin arbeiten und Anspruch auf sein volles Gehalt erheben. Eine weitergehende Prüfung der Kündigung, ob die sonstigen Voraussetzungen für eine Kündigung eingehalten worden sind, ist dann nicht mehr erforderlich.

Wie wird die Schriftform erfüllt?

Die Schriftform wird dadurch erfüllt, dass die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wird (§ 126 Abs. 1 BGB). Durch die Unterzeichnung wird der Aussteller der Urkunde erkennbar.

Kann ein Foto der Kündigung per Whatsapp verschickt werden?

Wird dem Arbeitnehmer per WhatsAppNachricht ein Foto der Kündigung mit der Originalunterschrift des Arbeitgebers geschickt, so genügt auch das nicht der Schriftform. Die Kündigung ist weiterhin ungültig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits für den vergleichbaren Fall des Telefaxes entschieden (BAG, 17.12.2015 - Az: 6 AZR 709/14).

Es reicht nicht aus, dass der Empfänger die Erklärung unterzeichnet und den anderen Teil hierüber in anderer Form, die die Voraussetzungen nach § 126 BGB nicht wahrt, in Kenntnis setzt (LAG München, 28.10.2021 - Az: 3 Sa 362/21).

Was tun, wenn die Kündigung per WhatsApp kommt?

Wer eine digitale Kündigung erhält, sollte besonnen handeln. Folgende Schritte sind wichtig:

1. Ruhe bewahren

Auch wenn die Nachricht schockiert - Panik ist fehl am Platz. Ohne rechtskonforme Kündigung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.

2. Keine Reaktionspflicht

Eine ungültige Kündigung kann vom Arbeitnehmer getrost ignoriert werden. In einem solchen Fall muss man als Betroffener also nicht tätig werden.

3. Weiter zur Arbeit gehen

Solange keine formwirksame Kündigung vorliegt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sein Gehalt – selbst wenn der Arbeitgeber ihn nicht mehr arbeiten lässt. Der Arbeitnehmer muss jedoch seine Arbeitsleistung anbieten. Lässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch nicht arbeiten, so besteht Anspruch auf Annahmeverzugslohn. Der Arbeitgeber muss also trotzdem zahlen.

4. Rechtliche Schritte prüfen

Falls der Arbeitgeber auf der digitalen Kündigung beharrt, sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

WhatsApp Kündigung ist für Arbeitgeber ein teurer Fehler!

Wer als Arbeitgeber glaubt, durch eine WhatsApp-Kündigung Zeit oder Aufwand zu sparen, riskiert spätestens vor Gericht eine teure Niederlage. Aufgrund der fehlenden Schriftform greift die vermeintliche Kündigung ins Leere und der Arbeitnehmer bleibt offiziell weiter angestellt. Auch seine Gehaltsansprüche bestehen weiter.
Stand: 03.03.2025 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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