Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.482 Anfragen

Gratifikation und Rückzahlungsklauseln

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Rückzahlungsklauseln für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt, sind zulässig. Sie dürfen aber die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitnehmer nicht unzumutbar einschränken.

Deshalbwird wie folgt differenziert:

Liegt die Gratifikation

- unter 100 € ist eine Rückzahlungsklausel unzulässig;

- über 100 € aber nicht höher als 1 Monatsgehalt, darf die Rückzahlungsklausel den Arbeitnehmer höchstens - bis zum 31.03. des Folgejahres binden;

- über 1 Monatsgehalt aber nicht höher als 2 Monatsgehälter, ist eine Bindung bis höchstens 30.06. des Folgejahres möglich, wenn die 1. Kündigungsmöglichkeit nach dem 31.03. liegt;

- bei mehr als 2 Monatsgehältern, ist eine Bindung bis 30.09. des Folgejahres mit gestaffelter Rückzahlung zulässig.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant