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§ 32 Schlussbestimmung

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Peter Busch
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Dr. Peter Schaller, Dresden