Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.581 Anfragen

Zweiter Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mit dem Bundesverband Zeitarbeit konnte eine Einigung über einen Flächentarifvertrag erzielt werden, nachdem der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen Ende Mai bereits zu einer Einigung mit dem DGB gekommen war. Geregelt wurden u.a. flexible Einsatz-Zeiten und Zuschläge.
Die oftmals notwendigen Mehrstunden können nunmehr durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden. Hierfür werden zukünftig Jahresarbeitszeitkonten eingerichtet, die einen verstetigten monatlichen Lohn, der unabhängig von der konkret gearbeiteten Stundenzahl ist, garantieren. Ein 100%iger Zuschlag für Feiertagsarbeit und ein 25%iger Zuschlag für Nachtarbeit wurden vereinbart.
Ende Mai hatten sich die Tarifparteien bereits auf einheitliche Tarifentgelte geeinigt, die in neun Stufen gestaffelt sind und bei 6,85 EUR/Stunde beginnen.
Darüber hinaus wurde mit dem IGZ auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt.
Der Abschluß läuft über 2 Jahre ab 2004.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant