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EU-Kommission bemüht sich um Schutz für Leiharbeitnehmer

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die EU-Kommission nahm den Entwurf für einen Rechtsakt der EU an, der Leiharbeitnehmern EU-weit ein Mindestmaß an Schutz gewähren soll. Gleichzeitig will sie damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Leiharbeit als flexible Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten. Der Vorschlag wurde vorgelegt, nachdem die Verhandlungen der Sozialpartner auf EU-Ebene über Leiharbeit nach zwölfmonatiger Dauer endgültig gescheitert waren.

Der Richtlinienentwurf stellt den Grundsatz auf, dass Leiharbeitnehmer (auch bezüglich des Entgelts) gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern des Unternehmens, in dem sie als Leiharbeiter beschäftigt sind, nicht diskriminiert werden dürfen.
Dafür muss der Leiharbeitnehmer sechs Wochen in ein und demselben entleihenden Unternehmen tätig gewesen sein.

Elf Mitgliedstaaten haben den Grundsatz der Nichtdiskriminierung bereits in ihrem nationalen Recht verankert. Ausnahmen sind vor allem dann möglich, wenn Leiharbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitunternehmen abschließen können. Ausnahmen sind auch zulässig, wenn sie weiter bezahlt werden, obwohl sie nicht in einem entleihenden Unternehmen eingesetzt werden. Auch dort, wo Tarifverträge die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer festlegen und einen angemessenen Schutz bewirken, kann von dem Grundsatz abgewichen werden.

Nach den neuesten Daten hat der Anteil der Leiharbeit an der Gesamtbeschäftigung in der EU zwischen 1991 und 1998 stetig zugenommen (jährlich um 10%), lag jedoch auch 1998 erst bei 1,4%. 1999 waren etwa 80% der Leiharbeitnehmer in vier Mitgliedstaaten beschäftigt: in den Niederlanden, in Frankreich, Deutschland und im Vereinigten Königreich. Im gleichen Jahr lag der Umsatz des Leiharbeitssektors in der EU bei etwa 59 Mrd. Euro.

Der Kommissionsvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, die sich im Mitentscheidungsverfahren einigen müssen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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