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Bundes­kabinett beschließt Sozial­versiche­rungs­rechen­größen 2024

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Kabinett hat am 11. Oktober 2023 die Verordnung über die Sozial­versiche­rungs­rechen­größen 2024 beschlossen.

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die den Sozial­­versicher­­ungs­­rechen­­größen 2024 zugrunde­liegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 Prozent und in den alten Bundesländern 3,93 Prozent.

Bevor die Sozial­­versicher­ungs­­rechen­­größen-Verord­nung 2024 im Bundes­gesetz­blatt verkündet wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen.

Große Bedeutung für viele Werte in der Sozialversicherung hat die Bezugsgröße – unter anderem für die Festsetzung der Mindest­beitrags­bemess­ungs­grund­lagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Beitrags­be­rech­nung von versicherungs­pflichtigen Selbst­­stän­digen in der gesetzlichen Renten­versicherung. Die Bezugsgröße steigt im Jahr 2024 auf 3.535 Euro/Monat (2023: 3.395 Euro/Monat); die Bezugsgröße (Ost) auf 3.465 Euro/Monat (2023: 3.290 Euro/Monat).

Die Beitrags­bemess­ungs­gren­ze in der allgemeinen Renten­versicherung erhöht sich auf 7.550 Euro/Monat (2023: 7.300 Euro/Monat) und die Beitrags­bemess­ungs­grenze (Ost) auf 7.450 Euro/Monat (2023: 7.100 Euro/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungs­pflicht­grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt im Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitrags­bemess­ungs­grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) bzw. 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro).

Veröffentlicht: 11.10.2023

Quelle: PM des BMAS

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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