Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.424 Anfragen

Linken-Antrag zum Mindestlohn abgelehnt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Arbeitsausschuss hat am 05.07.2023 einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns mehrheitlich abgelehnt. Während die antragstellende Fraktion dafür stimmte, lehnten alle anderen Fraktionen den Antrag ab.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag (20/7254) von der Bundesregierung, den allgemeinen Mindestlohn auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu erhöhen. Außerdem solle die Mindestlohnkommission künftig jährlich über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns entscheiden und ihre Stellungnahmen transparent veröffentlichen.

Laut Antrag empfiehlt die EU, dass sich der Mindestlohn eines Landes an dem international anerkannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren soll. Für Deutschland würde dies derzeit einen gesetzlichen Mindestlohn von 13,53 Euro bedeuten, schreiben die Abgeordneten bezugnehmend auf eine gemeinsame Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung sowie der Hans-Böckler-Stiftung.

Veröffentlicht: 05.07.2023

Quelle: heute im bundestag (hib)

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg