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Linken-Antrag zum Mindestlohn abgelehnt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Arbeitsausschuss hat am 05.07.2023 einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns mehrheitlich abgelehnt. Während die antragstellende Fraktion dafür stimmte, lehnten alle anderen Fraktionen den Antrag ab.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag (20/7254) von der Bundesregierung, den allgemeinen Mindestlohn auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu erhöhen. Außerdem solle die Mindestlohnkommission künftig jährlich über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns entscheiden und ihre Stellungnahmen transparent veröffentlichen.

Laut Antrag empfiehlt die EU, dass sich der Mindestlohn eines Landes an dem international anerkannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren soll. Für Deutschland würde dies derzeit einen gesetzlichen Mindestlohn von 13,53 Euro bedeuten, schreiben die Abgeordneten bezugnehmend auf eine gemeinsame Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung sowie der Hans-Böckler-Stiftung.

Veröffentlicht: 05.07.2023

Quelle: heute im bundestag (hib)

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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