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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juni 2021

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit den ersten Öffnungsschritten hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2021 mit 2.614.000 um 73.000 gegenüber dem Vormonat verringert.

Saisonbereinigt ist sie um 38.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 239.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,5 Prozentpunkten.

Allerdings war der Juni 2020 massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von knapp 400.000 Arbeitslosen bzw. 0,9 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 3,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Juni bei 3.411.000 Personen. Das waren 207.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Juni für 59.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,34 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht weiter zurück. Im Vorjahresmonat hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht

Veröffentlicht: 01.07.2021

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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