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Coronakrise: EU-Leitlinien für eine sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Frage, wie Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz gewährleistet werden kann, bewegt derzeit viele Arbeitgeber. Dazu hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) Leitlinien veröffentlicht.

Konkret wird z.B. vorgeschlagen, den physischen Kontakt zwischen den Arbeitnehmern soweit wie möglich zu verringern, auch bei Sitzung oder in Pausen. Wenn ein enger Kontakt unvermeidlich ist, sollte dieser auf weniger als 15 Minuten begrenzt werden. Gefährdete Arbeitnehmer sollten von zu Hause aus zu arbeiten (ältere Menschen und Personen mit chronischen Krankheiten (einschließlich Bluthochdruck, Lungen- oder Herzproblemen, Diabetes oder Personen, die sich einer Krebsbehandlung oder einer anderen Immunsuppression unterziehen), ebenfalls schwangere Arbeitnehmerinnen. Arbeitnehmer mit engen Familienangehörigen, die einem hohen Risiko ausgesetzt sind, sollten unter Umständen ebenfalls Telearbeit leisten.

Die Leitlinien decken mehrere Bereiche ab:

  • Risikobewertung und geeignete Maßnahmen
  • Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Betreuung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die krank gewesen sind
  • Planung und Lernen für die Zukunft
  • Über aktuelle Entwicklungen informiert bleiben
  • Informationen für bestimmte Branchen und Berufe
In die von der EU-OSHA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Leitlinien sind auch Beiträge des dreigliedrigen Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter eingeflossen. Sie werden regelmäßig mit zuverlässigen Informationen entsprechend der Entwicklung der Lage aktualisiert.

Hintergrund

Die Ausbreitung des Coronavirus zeigt, wie wichtig vernünftige Maßnahmen und Bedingungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in allen Branchen der Wirtschaft sind.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ist die Informationsstelle der Europäischen Union für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Zu Beginn der Coronavirus-Krise hat die EU-OSHA bereits Leitlinien für Arbeitsplätze (link is external) veröffentlicht. Sie hat die wichtigsten verfügbaren Informationen und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zusammengestellt.

EU guidance „COVID-19: Back to the workplace“ (EU-Leitlinien „COVID-19: Zurück an den Arbeitsplatz“; in englischer Sprache)

Veröffentlicht: 24.04.2020

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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