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Anstieg bei angezeigter Kurzarbeit flacht auf sehr hohem Niveau ab

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bis zum 20.04.2020 haben rund 718.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. In den Arbeitsagenturen gehen weiterhin Anzeigen zur Kurzarbeit ein, die Kurve flacht aber deutlich ab.

Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

Trotz der weiteren Anzeigen für Kurzarbeit sinkt die Gesamtzahl der Betriebe im Vergleich zur Vorwoche um 7.000 auf rund 718.000. Die Ursache liegt in einigen Doppelerfassungen von Kurzarbeitsanzeigen: Einige Betriebe hatten die Kurzarbeit auf verschiedenen Wegen angezeigt, etwa postalisch und gleichzeitig online. Diese so genannten „Dubletten“ wurden beim Bearbeiten der Anzeigen bereinigt.

Jeder dritte Betrieb zeigt Kurzarbeit an

Mittlerweile hat nahezu jeder dritte Betrieb in Deutschland, in dem mindestens ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, Kurzarbeit angezeigt. In Deutschland gibt es knapp 2,2 Millionen Betriebe, in denen mindestens ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

BA setzt intern weiteres Personal um

Inzwischen bearbeiten über 8.500 Beschäftigte Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind vierzehn Mal so viele wie in normalen Zeiten.

Veröffentlicht: 23.04.2020

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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