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Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 dem neuen Aufstiegs-BAföG zugestimmt. Hierüber werden Fachkräfte, die sich fort- und weiterbilden, verstärkt unterstützt.

Zusätzliche 350 Millionen Euro

Die Novelle umfasst höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Insgesamt stehen in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Aufstieg wird umfassend gefördert

Neu ist, dass ein Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf "Master-Niveau" unterstützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Bessere Vereinbarkeit mit Familie

Einen besonderen Fokus legt die Reform auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung: Sie baut die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss aus, der nicht zurückzuzahlen ist. Außerdem wird der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro angehoben.

Stärkere Anreize

Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss wird künftig die Hälfte des Darlehens erlassen. Bislang sind es nur 40 Prozent.

Weitere Verbesserungen

Von den Neuregelungen profitieren auch Existenzgründer - sie erwartet ein vollständiger Erlass des Restdarlehens für Fortbildungskosten, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können. Für Geringverdiener gibt es ebenfalls Erleichterungen: Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar zu erlassen, werden erweitert.

Zur Verbesserung der Karrierechancen

Mit dem Gesetz sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Die beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Es wurde 1996 unter dem Titel "Meister-BAföG" eingeführt.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Veröffentlicht: 14.03.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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