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Leitfaden für Anwendung der Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern veröffentlicht

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die EU-Kommission hat am 25.09.2019 einen Leitfaden für die korrekte Anwendung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern veröffentlicht. Damit sollen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und nationale Behörden dabei unterstützt werden, die eigenen Rechte besser zu kennen und die Vorschriften konsequent anzuwenden.

In einem ebenfalls veröffentlichter Bericht zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern zieht die Kommission eine insgesamt positive Bilanz. Die entsprechende Richtlinie trat 2014 in Kraft und musste bis 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

„Die Durchsetzung der Entsendevorschriften ist für den Schutz der Arbeitnehmer und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts von wesentlicher Bedeutung. Es ist eine sehr gute Nachricht, dass alle Mitgliedstaaten jetzt die Regeln anwenden und zunehmend die vorhandenen Instrumente nutzen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern“, sagte die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikation und Arbeitsmobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen.

Die Entsenderichtlinie sieht verschiedene Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch sowie zur Verbesserung der administrativen Zusammenarbeit zwischen den nationalen, für Entsendungsfragen zuständigen Behörden vor.

Im Jahr 2017 wurden 2,8 Millionen Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat entsendet, wo sie im Durchschnitt weniger als vier Monate blieben. Zwischen 2010 und 2017 ist die Anzahl entsandter Arbeitnehmer in der EU um 83 Prozent gestiegen, wobei fast die Hälfte im Bausektor tätig waren.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine Reform der Richtlinie besteht. Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Richtlinie vollständig und korrekt umgesetzt und in ganz Europa angewendet wird.

Die Europäische Arbeitsbehörde, die voraussichtlich im Oktober ihre Arbeit aufnehmen wird, wird bei der Bekämpfung des Missbrauchs in diesem Bereich eine Schlüsselrolle spielen und alle beteiligten Akteure unterstützen.

Leitfaden für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Behörden (englisch)

Veröffentlicht: 25.09.2019

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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