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Tarifliche Monatsgehälter April 2006: + 0,7% zum April 2005

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes lag der Index der tariflichen Monatsgehälter der Angestellten im April 2006 um 0,7% höher als vor Jahresfrist. Dies ist die geringste Erhöhung der Tarifverdienste bei den Angestellten seit der erstmaligen Berechnung des Tarifindex für Gesamtdeutschland im Jahre 1995.

Die Verbraucherpreise in Deutschland stiegen im April 2006 gegenüber April 2005 um 2,0%.

Stärker als im Durchschnitt erhöhten sich zum Beispiel die tariflichen Monatsgehälter bei der Tabakverarbeitung (+ 3,5%), beim Schienenfahrzeugbau (+ 3,1%), bei der Chemischen Industrie (+ 2,2%) sowie beim Bekleidungsgewerbe und im Versicherungsgewerbe (jeweils + 2,0%). Dagegen gab es keine Tariferhöhungen zum Beispiel bei den Angestellten in Bund, Ländern und Gemeinden, im Luft- und Raumfahrzeugbau und in der Luftfahrt.

Die tariflichen Stundenlöhne der Arbeiter stiegen im gleichen Zeitraum durchschnittlich um 1,1%. Einen starken Zuwachs verzeichneten die Tabakverarbeitung (+ 3,2%), der Schienenfahrzeugbau (+ 3,0%), die Chemische Industrie (+ 2,4%) und das Bekleidungsgewerbe (+ 2,3%). Keine Tariferhöhungen gab es bei der Luftfahrt.
Demgegenüber gingen die Tariflöhne bei Bund, Ländern und Gemeinden um 0,2% und beim Baugewerbe um 0,7% zurück, bedingt durch die Erhöhung der Wochenstunden ohne Lohnausgleich.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Statistisches Bundesamt

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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