Führt eine Wiederbestellung des Verwalters zu einer Bindungsdauer der Eigentümer von maximal fünf Jahren, so kann der WEG-Verwalter auch über ein Jahr vor Ablauf seiner Bestellung wiederbestellt werden.
LG Itzehoe, 25.10.2011 - Az: 11 S 9/11
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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