Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.731 Anfragen

Klage gegen Google abgewiesen: Keine Verpixelung eines Grundstücks im Kartendienst Google Earth

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Kläger verlangte vom Betreiber von Google Earth die Verpixelung in dem Kartendienst. Er sah in der unverpixelten Darstellung seiner Immobilie eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.

Google berief sich dagegen auf das Recht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG sowie auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG.

Das Gericht hatte diese beiden grundrechtlich geschützten Positionen gegeneinander abzuwägen.

Das Gericht entschied, dass dem Kläger der begehrte Anspruch nicht zustehe, weil die Interessen von Google überwiegen.

Das folge daraus, dass auf der Aufnahme weder Personen, noch irgendwelche Details aus dem Privatleben und der Lebensgestaltung des Klägers und seiner Familie erkennbar seien. Es sei kein Einblick in das Haus möglich, ebenso seinen die Eingänge zum Haus nicht zu sehen, was eventuell für Einbrecher interessant sein könnte.

Auch habe Google das Grundstück nicht „ausgespäht“, sondern auf der Aufnahme sei vielmehr nur das zu sehen, was ohnehin jedermann aus der Luft sehen könne.

Ein Anspruch auf Verpixelung bei Google Earth könne dazu führen, dass der angebotene Dienst insgesamt unbrauchbar werden könnte.


LG Itzehoe, 11.06.2020 - Az: 10 O 84/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.731 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant