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Eigentümerversammlung muß objektiv erforderlich sein

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Eigentümerversammlung darf vom Verwalter nur bei objektiver Erforderlichkeit einberufen werden, z.B. wenn eine Entscheidung über Verwaltungsmaßnahmen zu treffen

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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