Es ist nicht erforderlich, konkrete Namen der Bewerber um das Verwalteramt in der Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung zu benennen, auf welcher der neue Verwalter gewählt werden soll.
OLG Celle, 14.02.2002 - Az: 4 W 6/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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