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Bewerber müssen bei Ladung zur Verwalterwahl nicht genannt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht erforderlich, konkrete Namen der Bewerber um das Verwalteramt in der Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung zu benennen, auf welcher der neue Verwalter gewählt werden soll.


OLG Celle, 14.02.2002 - Az: 4 W 6/02


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