| Alle Verwalter-Bewerber einladen? |
| Es verstößt
nicht gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung,
wenn bei Vorlage von Bewerbungsunterlagen mehrerer Verwalter nach Prüfung
der Unterlagen lediglich die als geeignet erscheinenden zur Vorstellung
in der Eigentümerversammlung eingeladen werden und dort einer der
(geeigneten) Bewerber zum Verwalter gewählt bzw. bestellt wird.
OLG Düsseldorf, 14.9.2001 – Az: 3 Wx 202/01 |