Ist die Zustimmung des Verwalters beim Verkauf einer Eigentumswohnung erforderlich, so kann diese nur aus wichtigem Grund - nicht jedoch aus Gründen, die allein in der Person des derzeitigen Eigentümers liegen - verweigert werden.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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