| Verwalterhaftung für Handwerkerrechnung? |
| Für die Bezahlung
der Rechnung eines Handwerkers, der vom hierzu ermächtigten Verwalter
beauftragt wurde, haftet der Verwalter i.a. nicht persönlich.
Wenn der Verwalter bei Auftragserteilung erkennbar in dieser Funktion auftritt, sind vielmehr besondere Umstände erforderlich, um auf eine persönliche Haftung schließen zu können. BGH – Az: VII ZR 12/03 |