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Neubau muss abgerissen werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Anordnung des vollständigen Abrisses des baurechtswidrig errichteten Neubaus in der Kollwitzstraße 42 ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin hatte an ihr Wohnhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich einen aus Seitenflügel und Quergebäude bestehenden grenzständigen Anbau errichtet. Die ihr dafür im November 2009 erteilte Baugenehmigung hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im März 2013 wegen der Überschreitung der faktischen Baugrenzen und Verletzung der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück aufgehoben; der Rohbau war zu diesem Zeitpunkt bereits im Wesentlichen fertiggestellt.

Mit ihrer Klage wandte sich die Klägerin nunmehr gegen den vom Bezirksamt Pankow von Berlin verfügten Abriss. Sie machte geltend, dass anstelle der vollständigen Beseitigung ein Teilrückbau in Betracht zu ziehen sei. Wenigstens der an den vorhandenen Seitenflügelstummel angebrachte Stabilisierungsrahmen sei zu erhalten.

Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Baubehörde sei grundsätzlich gehalten, den vollständigen Abriss einer die Abstandsflächen nicht einhaltenden Baulichkeit anzuordnen. Der von der Klägerin angebotene Teilrückbau stelle kein zulässiges Austauschmittel dar. Auch ein reduzierter Anbau überschreite die faktische hintere Baugrenze und verstoße gegen die Abstandsflächen. Unerheblich sei, ob es auf dem Nachbargrundstück einen ähnlichen Verstoß gegen Abstandsflächen gebe. Auch die behaupteten hohen Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Bauzustandes führten nicht zur Unverhältnismäßigkeit der Beseitigungsanordnung.

Gegen das Urteil kann die Klägerin die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.


VG Berlin, 15.03.2016 - Az: 13 K 255.15

Quelle: PM des VG Berlin

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