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Auch vom Verkäufer veranlasste Störungen muss der Erwerber beseitigen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Eigentümer, der auf seiner Sondernutzungsfläche unzulässigerweise eine Hecke errichtet hatte, mit Mehrheitsbeschluss aufgefordert, die Hecke zu beseitigen.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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