| Wohngeld nicht gezahlt - Räumung? |
| Einem Schuldner, dem gemäß
§ 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem
Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung
aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende
laufende Wohngeld nicht bezahlt.
BGH, 24.1.2008 - Az: V ZB 99/07 |