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Aufgabenbereich Wohnungsangelegenheiten: Checkliste

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es sollten so bald wie möglich, die nachfolgenden Aspekte durch den Betreuer geklärt werden:

1. Was für ein Vertrag besteht bereits?

2. Wer ist Vermieter, wer ist Ansprechpartner?

3. Welche laufenden Kosten fallen für die Wohnung an (z.B. Mietzins, Nebenkostenvorauszahlung)?

4. Welche Nebenkosten fallen an und in welcher Höhe?

5. Sicherstellung, dass GEZ Gebühren (Rundfunkbeitrag), Telefon- und Internetkosten und ggf. die Gebühren für einen Kabelanschluss beglichen werden.

6. Besteht eine Kaution?

7. Sind die Kosten finanzierbar?

8. Bestehen sozialrechtliche Ansprüche wie z.B. Wohngeld, Befreiung von den GEZ-Gebühren, ermäßigter Telefonanschluss?

9. Feststellung des gegenwärtigen Wohnungszustandes, ggf. Organisation und Finanzierung von Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, sofern diese Aufgabe des Betreuten sind.

10. Bestehen Sicherheitsmängel? Wenn ja, Organisation und Finanzierung der Behebung solcher Mängel.

11. Wurde die Mietwohnung bereits gekündigt oder droht eine vermieterseitige Kündigung? Wenn ja, Benachrichtigung des Betreuungsgerichts.

12. Können ggf. Mietschulden durch das Sozialamt übernommen werden?

13. Ist die Kündigung der Wohnung notwendig (z.B. bei anderer erforderlicher Unterbringung)? Wenn ja, ist die Genehmigung beim Betreuungsgericht zu beantragen.

14. Ist der Haushalt aufzulösen? Wenn ja, Planung der Auflösung
Stand: 02.12.2024 (aktualisiert am: 20.04.2026)
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Zunächst sind das bestehende Mietverhältnis, die Identität des Vermieters sowie die laufenden Kosten (Miete und Nebenkosten) zu prüfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Fixkosten wie Rundfunkbeiträge, Telefon und Internet gedeckt sind.
Es ist zu prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld, eine Befreiung von Rundfunkbeiträgen oder Vergünstigungen bei Telefon- und Internetanschlüssen besteht, um die Finanzierbarkeit der Wohnung dauerhaft zu sichern.
Der aktuelle Wohnungszustand ist festzustellen. Bei Sicherheitsmängeln oder notwendigen Instandsetzungen sind die Finanzierung und Organisation der Behebung zu prüfen, sofern diese in den Aufgabenbereich des Betreuten fallen.
Eine gerichtliche Genehmigung ist zwingend erforderlich, wenn eine Kündigung der Wohnung notwendig wird, beispielsweise bei einer erforderlichen anderweitigen Unterbringung des Betreuten.
Bei drohender Kündigung durch den Vermieter ist das Betreuungsgericht umgehend zu informieren. Zudem ist zu klären, ob Mietschulden gegebenenfalls durch das Sozialamt übernommen werden können.
Patrizia KleinMartin BeckerTheresia Donath

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