| Pflegeheim in Eigentumswohnung? |
| Da ein Pflegeheim in einer
urspr. für Wohnzwecke vorgesehenen Eigentumswohnung i.d.R. mit erheblichen
Störungen für die übrigen Eigentümer einhergeht, muß
die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters
zur Ausübung eines gewerblichen Betriebes aus wichtigem Grund versagt
werden.
OLG Köln, 4.7.2006 - Az: 16 Wx 122/06 |