Da ein Pflegeheim in einer urspr. für Wohnzwecke vorgesehenen Eigentumswohnung i.d.R. mit erheblichen Störungen für die übrigen Eigentümer einhergeht, muß die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zur Ausübung eines gewerblichen Betriebes aus wichtigem Grund versagt werden.
OLG Köln, 04.07.2006 - Az: 16 Wx 122/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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