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Pflegeheim in Eigentumswohnung?
Da ein Pflegeheim in einer urspr. für Wohnzwecke vorgesehenen Eigentumswohnung i.d.R. mit erheblichen Störungen für die übrigen Eigentümer einhergeht, muß die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zur Ausübung eines gewerblichen Betriebes aus wichtigem Grund versagt werden.

OLG Köln, 4.7.2006 - Az: 16 Wx 122/06